Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
in der psychotherapeutischen Praxis haben die Schweigeplicht und der Datenschutz eine immense Wichtigkeit. Für die Behandlung Ihres Kindes benötige ich einige persönliche Daten. Mit diesen personenbezogenen Daten gehe ich verantwortungsvoll um.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Gemäß der EU-Datenschutz Grundverordnung möchte ich Sie über den Zweck der Datenerhebung, die Speicherung, eine mögliche Weiterleitung von Daten, sowie über Ihre Rechte informieren.
1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung
Zu Beginn und im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung werden verschiedene Daten zur Person und zur Gesundheit erhoben. Die Erhebung erforderlicher personenbezogener Daten erfolgt gezielt und dient dem Zweck der psychotherapeutischen Behandlung gemäß des geschlossenen Behandlungsvertrags. Dabei werden nur diejenigen Daten erhoben, die für die psychotherapeutische Behandlung relevant sind. Dazu gehören Anamnesen, Testergebnisse, Befunde, Diagnosen, Therapiepläne und Sitzungsprotokolle, die im Verlauf der psychotherapeutischen Sprechstunden dokumentiert werden oder die von anderen Berufsgruppen (Kinderärzte, etc.) zur Verfügung gestellt wurden (Konsiliarbericht, Arztbriefe, Zeugnisse etc.). Datenschutzrechtliche Vorgaben sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Therapievertrag ergeben, werden dabei beachtet.
2. Weiterleitung von Daten
Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Ich übermittele die Gesundheitsdaten Ihres Kindes nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist und/oder Sie ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt haben (Schweigepflichtsentbindung). Die Weitergabe der Daten mit gesetzlicher Erlaubnis erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Empfänger von personenbezogenen Daten können vor allem Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sein. Sollte eine Weitergabe der Daten an Ärzte oder Psychotherapeuten oder privatärztliche Verrechnungsstellennotwendig sein, ist für die Weitergabe Ihre Schweigepflichtsentbindung nötig.
3. Speicherung der Daten
Alle personenbezogenen Daten und Behandlungsunterlagen werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mindestens 10 Jahre nach Ihrem letzten Behandlungstermin in der Praxis aufbewahrt. Ihre Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Systeme geschützt.
4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Schweigepflichtsentbindungen jederzeit zu widerrufen. Sie haben das Recht, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft zu erhalten. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, können Sie umgehend die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Daten verlangen.
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzverordnung und Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden ist die Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Eine Auflistung der Landesdatenschutzbeauftragten finden Sie unter goo.gl/emrpSA.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Halverscheid